Photovoltaik
Förderung

In Deutschland wird seit einiger Zeit verstärkt auf den Ausbau erneuerbarer Energien gesetzt. Das Land zeigt ein besonderes Interesse an Photovoltaikanlagen und stellt daher staatliche Anreize bereit.

Die Förderung „Solarstrom für Elektroautos“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (stand:09/2023)*

Förderung der KfW von bis zu 10.200€

für den Kauf von Wallboxen, PV-Anlagen und Speicher

für Eigentümer selbstgenutzter Wohngebäude mit Elektroautos.

Förderung der KfW von bis zu 10.200€

für den Kauf von Wallboxen, PV-Anlagen und Speicher

für Eigentümer selbstgenutzter Wohngebäude mit Elektroautos.

Wer kann Anträge stellen?

Anträge können von natürlichen Personen (Privatpersonen) gestellt werden, die Eigentümer oder Eigentümerinnen von bestehenden, selbst bewohnten Wohngebäuden in Deutschland sind und in deren Haushalt ein Elektroauto entweder bereits im Besitz ist oder verbindlich bestellt wurde.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Erwerb und die Errichtung eines fabrikneuen Gesamtsystems zur Eigenstromerzeugung und -nutzung für Elektroautos im nicht öffentlichen Bereich von Wohngebäuden. Dieses System setzt sich zusammen aus:

  • einer Photovoltaikanlage mit mindestens 5 kWp Spitzenleistung,
  • einem Solarstromspeicher mit mindestens 5 kWh Speicherkapazität, und
  • einer nicht öffentlich zugänglichen Ladestation mit mindestens 11 kW Ladeleistung.

Für die Förderberechtigung müssen alle drei Komponenten fabrikneu beschafft werden. Zusätzlich zu der Förderung der Ladestation gibt es einen Innovationsbonus für bidirektionales Laden.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss des Vorhabens und erfolgreicher Überprüfung der Fördervoraussetzungen auf das Bankkonto des Antragstellers überwiesen wird. Der Zuschuss setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage und den Solarstromspeicher sowie fixen Pauschalbeträgen für die Ladestation und gegebenenfalls den Innovationsbonus für bidirektionales Laden zusammen:

  • Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp Spitzenleistung (maximal 6.000 Euro)
  • Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh Speicherkapazität (maximal 3.000 Euro)
  • Ladestation: 600 Euro pauschal
  • Innovationsbonus bidirektionales Laden: 600 Euro pauschal

Die maximale Förderung beträgt 10.200 Euro für das gesamte Vorhaben. Wenn die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag unterschreiten, wird keine Förderung gewährt.

Welche Kosten können bei der Ermittlung der Gesamtkosten berücksichtigt werden?

Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden:
• Photovoltaikanlage, Wechselrichter, Solarstromspeicher und Ladestation
• Energiemanagementsystem / Lademanagementsystem / Lastmanagementsystem zur Steuerung des Gesamtsystems
• Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)
• Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten, Dacharbeiten)
• Notwendige technische und bauliche Maßnahmen am Netzanschlusspunkt und am Gebäude (zum Beispiel bauliche Veränderungen zur Teilnahme an einem Flexibilitätsmechanismus nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG))
• Notwendige Ertüchtigungs-/Modernisierungsmaßnahmen der Gebäudeelektrik sowie der Telekommunikationsanbindung aller Komponenten des Gesamtsystems

In 3 Schritten zu Ihrem Zuschuss:*

Zuschuss beantragen

Sie beantragen Ihren Zuschuss vor Beginn Ihres Vorhabens im Kundenportal „Meine KfW“ (www.kfw.de/442-MeineKfW). Bitte wählen Sie das Produkt „Solarstrom für Elektroautos“ (442) aus. Berücksichtigen Sie bei der Antragstellung, dass die Angaben (Leistung der Photovoltaikanlage / Speicherkapazität des Solarstromspeichers) nach der Antragstellung im Kundenportal „Meine KfW“ nicht mehr erhöht werden können.

Vorhaben durchführen

Nach Erhalt der Zusage der KfW können Sie sofort mit Ihrem Vorhaben beginnen.

Zuschuss erhalten

Für die Auszahlung Ihres Zuschusses bestätigen Sie im Kundenportal „Meine KfW“ die ordnungsgemäße Durchführung Ihres Vorhabens. Hierfür benötigen Sie alle Rechnungen über die förderfähigen Kosten und Leistungen Ihrer Fachunternehmen. Zusätzlich kann ein Nachweis für Ihr Elektroauto (zum Beispiel Zulassung, Leasingvertrag) erforderlich sein.

Erhalten Sie den Zuschuss?

Mit wenigen Klicks finden Sie heraus, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.

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Energiesparen über Generationen, seien Sie dabei!

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